28.02.2012

Was ist Recht?

"Sobald er demokratisch empfindet, ist der Mensch mit der Frage nach dem Recht auf sich selbst zurückgeworfen. Dieser Moment ist einer der tragischsten im gegenwärtigen Sozialprozess. Denn hier macht die materialistische Weltanschauung der Demokratie einen Strich durch die Rechnung. Diese Weltanschauung begreift nämlich alles, was im Innern des Menschen stattfindet, als „subjektiv“. Wird der Mensch also bei der Frage nach dem Recht durch die Logik der Demokratie zu sich selbst zurückgeführt, muss er an dem Recht zweifeln. Schliesslich kann das Recht nicht bloß subjektiven Charakter haben! Also lässt der Materialist das Recht von irgendwoher außerhalb der Menschenwelt kommen wie die kirchliche Moral - von wo genau, will er nicht wissen, denn das brächte ihn ja wieder in berechtigte Zweifel. Der Materialist kommt also notwendig in ein religiöses Verhältnis zum Staat. Oder aber, er erachtet manche wenige Subjekte für rechtschaffener als andere. Dann macht er das Recht zu einer Wissenschaftsfrage und lässt das Gesetz durch eine Elite setzen..."

Johannes Mosmann Was ist Recht?
Thema Eigentumsrecht

23 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr guter inspirierender Text. Danke!

Für mich bleibt beim Thema "Rechtsleben" immer so ein Rest Abgrenzungsschwierigkeit zum Geistesleben. Mein Probleme sind ungefähr diese:

Eltern haben die Verantwortung für ihr Kind. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Kind habe Krebs und die Eltern entscheiden sich für eine alternative Behandlung bei einem "Wunderheiler", dem sie vertrauen. Andere hören davon und sagen: das ist unverantwortlich, die töten das Kind, weil sie ihm nicht die rechte Medizin angedeihen lassen. Und tatsächlich: der Wunderheiler ist ein sehr seltsamer Typ. Er sagt: wenn das Kind stirbt, ist das eben Karma. Und seine unsterbliche Seele hat dann sehr viel davon und wird in der nächsten Inkarnation die Bewusstseinstransformation hinkriegen und selig dem Jupiterzustand entgegenwandeln. Andernfalls würde seine Seele vlt. schweren Schaden nehmen, sagt er.

Das Kind stirbt nun tatsächlich. Was nun? - Haben da Menschen unverantwortlich gehandelt? Eine Frage des Rechtslebens? Aus Sicht einer bestimmten medizinischen Schule muss ein bestimmtes Verhalten als fahrlässige Tötung erscheinen, was es aus Sicht einer anderen sogar erstrebenswert sein kann. Also doch eine Frage des Geisteslebens? Was denn nun?

Mir ist das Problem auch an der heilpädagogischen Schule begegnet, an der ich arbeite. Es gibt Eltern, die sind von ihrer kulturellen Prägung und geistigen Verfassung her so beschaffen sind, dass sie Schulbildung für manche Kinder nicht für notwendig erachten. Sie sollen lieber praktisch in der Familie was lernen. Aber nicht lesen und schreiben, sondern kochen, putzen usw. Man hat das in ihrer Kultur mit solchen Kindern vielleicht immer schon so gemacht. Obendrein passt das den Eltern, weil jemand den Hauskram macht (eigentlich eine Ausnutzung des Kindes).

Also haben sie ständig Gründe das Kind von der Schule fernzuhalten. Das Kind lernt aber nun auch so wenig, dass es geradezu erschreckend ist. Kein Lesen, Schreiben, kaum andere soziale Erfahrungen als die Familie.

Eine Frage des Rechtslebens, weil da jemand die ihm als Mensch doch zustehende Bildung ("Recht auf Bildung") im Wesentlichen vorenthalten wird? Oder eine Frage des Geisteslebens, wo doch Freiheit herrscht und jeder das Recht hat, Schulen so aufzubauen, wie er es für richtig hält - wozu irgendwie auch die Freiheit gehören muss, keine Schule haben zu wollen, Hausunterricht oder was man dafür hält anzubieten. Aber was geschieht dann mit jenen Kindern, die durch die Ausnutzung dieser Freiheit Schaden nehmen? Muss man das in Kauf nehmen?

Ich bleibe dann immer auch an der Frage hängen: gibt es überhaupt so etwas wie ein *Recht* auf Bildung, wenn sich doch letztlich gar nicht, ohne hinwiederum eine spezifische kulturell geprägte Position zu beziehen, bestimmten lässt, was "Bildung" ist und was nicht?

Also, das ist jetzt alles schon etwas off-topic, aber ich hätt's trotzdem gern angefragt.

Beste Grüße
Stefan Oertel

Johannes Mosmann hat gesagt…

Es freut mich sehr, dass der Text Sie inspiriert, über die Grenze zwischen Geistesleben und Rechtsleben nachzudenken. Genau darum geht es mir. Es reicht eben nicht, Geistesleben und Rechtsleben hübsch nebeneinander zu stellen, sondern das muss bewegt werden.

1. Zu Ihrem Beispiel mit dem Quacksalber:

Ich habe eben eine Werbebroschüre erhalten, ein dubioses kalifornisches Unternehmen behauptet, das Wundermittel gegen Krebs gefunden zu haben. Ganz offen greifen die in ihrem Werbetext die Pharmaindustrie und den Klüngel mit dem Staat an. Ich erinnere mich deutlich, wie ich das las und zu einer Freundin sagte: Schau, das un-freie Geistesleben ist natürlich der beste Nährboden für all jene, die mit eine Funken Wahrheit dann hausieren gehen. Die Menschen sind so verunsichert, so abstrakt und beziehungslos ist das Gesundheitswesen geworden, dass manche lieber einem Quacksalber nachlaufen, der ein bisschen Wärme ausstrahlt.

Was ich damit sagen will: wenn wir von einem freien Geistesleben ausgehen, von einer Sphäre, in der nicht auf der einen Seite der Arzt, auf der anderen Seite der Patient steht, in der sich die Wissenschaft nicht mit ihrem geistigen Eigentum versteckt, sondern in dem wir es mit einer unmittelbaren Beziehung von Mensch zu Mensch zu tun haben, in dem nicht die Kasse das Geld einzieht und dafür die Medizin definiert, sondern Arzt und Forscher sich nur halten können durch die direkte, langfristige und freiwillige Finanzierung durch ihre Patienten, in dem alles transparent ist, in dem keine Geheimniskrämerei, keine Manipulationen von Studien mehr vorkommen, weil staatliches Patentrecht und staatlicher Arzneimittelkatalog abgeschafft sind und also eine Vorteilsnahme durch Lobbyismus und Betrug gar nicht mehr möglich ist, dann ist dieser Fall, dass Eltern ein Kind zu irgendeinem Wunderheiler schicken, der nicht verbunden ist mit anderen Ärzten, der nicht die Unterstützung vieler Patienten hat, die bei ihm gesund wurden, sehr unwahrscheinlich. Also, ein freies Geistesleben wäre meiner Ansicht nach selbst das wirksamste Mittel, um die maximal mögliche Sicherheit vor Quacksalberei zu schaffen. Verständlich wird das natürlich nur, solange man hier in den scharfen Begriffen der Kernpunkte denkt und nicht etwa zum Beispiel ein Grundeinkommen hineinmischt. Mit einem Grundeinkommen wäre natürlich der Boden für die schlimmsten Experimente bereitet.

Aber der unwahrscheinliche Fall einmal angenommen, dass ein Quacksalber in einem freien Geistesleben Mittel und Wege findet, seine Therapie einem Kind angedeihen zu lassen. Das Kind stirbt. Und andere Ärzte, die ebenfalls frei finanziert sind und also kein finanzielles Interesse an dieser Behauptung haben, stellen fest: das war grob fahrlässig, wenn er sich eingelassen hätte auf das Wissen anderer Ärzte, könnte das Kind noch leben. Dann hat sich der Quacksalber m.E. strafbar gemacht und wird sich vor Gericht verantworten müssen, zumindest aber wird man ihm verbieten, weiter seinen Beruf auszuüben. Der kleine, aber feine Unterschied zu heute ist dabei: das Rechtsleben sagt nur: Du darfst Deinen Beruf nur ausführen, wenn Du dazu fähig bist. Das ergibt ja das Rechtsgefühl, oder? Was fähig sein bedeutet, definiert aber nicht mehr der Staat oder die Industrie, sondern die freie Beziehung der Menschen, welche die entsprechende Fachfrage bewegen. Also, man müsste vielleicht auch einmal gründlich durchdenken, was Freiheit von staatlicher und wirtschaftlicher Vormundschaft konkret bedeutet. Dann erhält nämlich das Wort "Qualitätssicherung" zum ersten mal einen Sinn.

Zu dem Beispiel mit der Schule siehe unten ...

Johannes Mosmann hat gesagt…

2. Zum Beispiel mit der Schule in Ihrem Kommentar:

Das ist natürlich der spannendste Punkt, vielen Dank für die Schilderung Ihrer Erfahrung! In diesem Punkt zeigt sich nämlich, ob man wirklich innerlich beide Sphären, den Rechtsprozess, und den Bildungsvorgang, auseinanderhalten kann. Das Interessante ist ja, dass hier beide Lager, also diejenigen, die an der Pflichtschule festhalten, und diejenigen, die ein freies Geistesleben anstreben, gar nicht radikal genug denken. Man kann hier aber ganz entschieden sowohl für das Recht als auch für die Bildung eintreten, ohne in irgendwelche Widersprüche zu kommen. Das von Ihnen geschilderte Problem macht mich auch ein bisschen traurig, weil sich hier die Vorkämpfer der Freiheitsidee in der Regel tatsächlich blind zeigen für das Recht und sich daher selber diskreditieren.

Halten wir zuerst fest: Entscheidend ist für die Freiheit, dass das wissenschaftliche Urteil nicht fixiert werden und zur Pflicht gemacht werden kann, dass also der Lehrer nicht mehr nach Vorschrift handelt, sondern aus seiner eigenen pädagogischen Erfahrung heraus. Das jeweils nach den Fähigkeiten der Pädagogen aktuell Mögliche soll sich ausleben können, anstatt dass wie heute die Begriffe von gestern erzwungen werden. Nicht ein gewählter Volksvertreter wird entscheiden, wer Geld bekommt und Lehrer ist, sondern das wird das Leben entscheiden. Lehrer ist, wer die Anerkennung von Eltern und Fachleuten genießt und deshalb finanziell getragen wird. Da braucht gar nichts definiert zu werden. Er verschwindet deshalb auch wieder aus dem Lehrerberuf, wenn seine Künste keine Wirkung zeigen und er also nicht mehr getragen werden kann. Das nenne ich "organisches Wachstum" anstelle der heutigen Krebsbildungen.

Auf der anderen Seite sprechen Sie von einem "Recht auf Bildung" für das Kind, und damit sprechen Sie auch mein eigenes Rechtsgefühl aus. Wie bringt man also beides, die Freiheit und das Rechtsgefühl, in der konkreten Situation zusammen?

Einmal angenommen, die Eltern schicken ihr Kind nicht in die Schule. Diesen Fall halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, aus dem selben Grund, aus dem ich die Quacksalberei in einem freien Geistesleben für unwahrscheinlich halte (siehe voriger Kommentar). Mir scheint das naive Herumexperimentieren auf diesem Feld nur in Opposition zur Staatsschule erklärbar, innerhalb eines freien Geisteslebens wäre eine andere Beziehung zu den Eltern und daher auch eine andere Ernsthaftigkeit bei den Eltern möglich. Aber einmal angenommen: das Kind hängt zu Hause rum und lernt nichts. Die erste heikle Frage ist jetzt: Wer definiert eigentlich, dass das "Nix" ist, was es lernt? Wer definiert, dass das nicht auch "Schule" ist, was es zu Hause macht? Also, da baucht es ja schon am Anfang wieder ein freies, nicht beeinflusstes Urteil eines Fachkundigen.

Wie kann man sich den ganzen Vorgang also äußerlich möglichst genau vorstellen? Angenommen, zuerst sehen die Nachbarn, dass das Kind ihrer Meinung nach nicht zur "Schule" geht. Die rufen die Polizei, weil das Kind ja ein Recht auf Schule hat. Das Ganze kommt zur Anzeige. Die Polizei muss dann wissen können, was "Schule" ist. Sie kann das aber nun nicht mehr irgendeiner Verordnung entnehmen, wie wir gesehen haben. Der Fall geht zu einem Richter. Sie wissen ja, dass man in einem dreigliedrigen sozialen Organismus den Richter nicht als Beamten, sondern als Wissenschaftler, also als Mitglied des freien Geisteslebens sieht. Der Richter muss auslegen, ob das Recht des Kindes auf "Schule" verletzt wurde. Die Auslegung des Rechts ist selbst keine Rechtsfrage, sondern eine individuelle Erkenntnisfrage...

Fortsetzung nächster Post ...

Johannes Mosmann hat gesagt…

Fortsetzung:

Der Richter muss die Eltern kennen lernen und das Kind. Und er muss, da er selbst kein Pädagoge ist, das unbefangene Urteil der Fachleute hören. Der Richter muss also wirklich auf ein freies Geistesleben bauen können. Und durch diese unverbindlichen, freilassenden Gespräche kommt er dann zu einem Urteil. Nehmen wir den schlimmsten Fall, sagen wir, er urteilt: was da zu Hause bei den Eltern geschieht, kann nach allem, was ich gesehen und gehört habe, nicht "Schule" genannt werden. Da wird das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen! Das heisst, jetzt ist eine Verletzung des Gesetzes festgestellt worden. Jetzt kann der Staat eingreifen, allerdings wieder nur mit seinen eigenen Mitteln. Der Staat sagt: wenn die Eltern das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrnehmen können, muss es ein anderer tun. Das war ja auch der Vorschlag von Rudolf Steiner an dieser Stelle, wie Sie vielleicht wissen. Das alles Entscheidende ist aber wieder: Der Staat kann aus seinen eigenen Kräften heraus natürlich wieder nicht wissen, wer Vormund für das Kind sein kann, und er kann auch nicht wissen, wie genau das Recht auf Bildung dann wahrgenommen werden soll, auf welche "Schule" das Kind also gehen soll.

Das heisst konkret: die Polizei wendet sich jetzt an die Korporation der Lehrer, an das freie Geistesleben. Die Polizei sagt: Ihr Fachleute müsst einen finden, der das Kind in die Schule schickt. Und die Korporation der Pädagogen schickt einen, den sie für geeignet hält. Der klingelt bei den Eltern. Die wollen ihn aber nicht reinlassen. In diesem Augenblick kommt die Staatsgewalt zum Zuge. Jetzt greift die Polizei ein und sorgt dafür, dass der Vormund dem Kind zu seinem Recht verhelfen darf. Der Vormund ist, wie gesagt, selbst erfahrener Pädagoge. Er wählt eine Schule aus. Aber bedenken Sie bitte: es gibt keine Schulpflicht! Das heisst, niemand kann das Kind zwingen, auch in diese Schule zu gehen. Der Vormund muss so gut sein in seinem Fach, dass er diejenige Schule findet, in die das Kind gerne geht. In dieser Schule müssen die Lehrer dann so gut sein, dass die Kinder am nächsten Tag auch wiederkommen wollen. (So schwer ist das auch wieder nicht, schon die heute schwächelnde Waldorfpädagogik schafft es in der Regel, das Interesse der Kinder zu wecken, die meisten Staatsschulen mit ihren albernen Quiz-Spielchen haben aber natürlich keine Chance mehr, sobald sie sich nicht mehr aufzwingen können)

Das heisst wer definiert letztendlich, was eine "Schule" ist? Der Lernwille des Kindes. Alles andere ist Illusion, und die heutige Zwangsschule ist deshalb auch Illusion. Wo Zwang ist, findet Bildung gar nicht statt. Das ist dann in Wahrheit Unbildung. Ohne den Willen des Kindes zur Mitarbeit geht nämlich letztendlich gar nichts. Auf den Willen des Kindes muss das ganze "System" der Schule daher bauen, wenn es erfolgreich werden will.

Ich finde es sehr wichtig, diese Dinge konkret zu durchdenken. Aber ich möchte doch auch zu bedenken geben: es geht darum, das Maß zwischen den Kräften des sozialen Lebens zu finden, zwischen Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben. Damit dieses Maß in jedem Augenblick gefunden werden kann, müssen drei jeweils selbständige Verwaltungen ausgebildet werden. Dann kann, vielleicht in die Richtung, wie ich es oben angedeutet habe, im Einzelfall das Gesunde für alle drei Lebensbereiche gefunden werden, ohne dass, so wie heute, der eine Bereich den anderen zerstört. Aber das bedeutet nicht, dass die perfekte Gesellschaft errichtet werden kann, dass nicht auch Schlechtes geschieht. Nur das bestmögliche kann erreicht werden.

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Mosmann,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich will zunächst einmal bei dem ersten Beispiel einhaken.

Meine Schilderung des Wunderheilers war durchaus karikierend, so dass sie verständlicherweise an einen Quacksalber denken mussten. Ich selbst habe - meine Frau ist Heilpraktikerin - mich mit den seltsamsten medizinischen Methoden hier und da befassen müssen. Methoden, wie sie eventuell in solchen Broschüren angepriesen werden, wie sie eine beschreiben. Das eigentlich Erschreckende war für mich, dass ich Erfahrungen machen musste, die meine Sicherheit, dergleichen seltsames Zeug einfach als Quacksalberei abtun zu können, sehr erschüttert haben. Heilung scheint auf den eigenartigsten Wegen zu den Menschen zu kommen. Es ist, so musste ich mittlerweile lernen, an mancher noch so doof scheinenden Methode was dran, umgekehrt an manch "wissenschaftlichem" Zeug durchaus sehr wenig (bitte in beiden Fällen die Verwendung des Wortes "manch" beachten). Das nur als persönlicher Hintergrund, jetzt zu dem konkreten Beispiel:

Ich habe das Argument mit dem Karma des Kindes eingebaut, weil der Wunderheiler damit eine Perspektive anspricht, über die ein anderer Arzt unter Umständen gar nichts sagen kann. Konsequenterweise dürfte ein Urteil über den "Quacksalber" also nicht nur die Heranziehung von Spezialisten der Medizin (Ärzte) sondern auch von Spezialisten in Sachen Karma erfordern. Das könnte schwierig werden, wäre aber das einzig Konsequente. Was nun, wenn das Gros der Ärzte der Meinung ist, dass Karma gar nicht existiert? Darum kann es ihrer Meinung nach auch keine Spezialisten auf diesem Gebiet geben. Sie glauben nämlich: der Wunderheiler lügt oder spinnt einfach nur. Und weiter: man muss ihm die Ausübung seines Berufes verbieten. Da hätten wir einfach eine Richtung des Geisteslebens, die die Mehrheit darstellt, die nun eine andere Richtung an der Arbeit hindern will. Aus ihrer Perspektive muss sie das sogar wollen, alles andere wäre nämlich unverantwortlich! Aus Perspektive der Wunderheiler-Richtung sieht die Sache aber ganz anders aus. Da ist verantwortliches Handeln das, was der Wunderheiler getan hat. Wie soll sich das Rechtsleben, bzw. diejenigen, die es repräsentieren, da entscheiden? Sie könnten den Standpunkt der Ärzte-Mehrheit wählen, klar. Dann haben wir aber eine Art Mehrheitsprinzip hineinwirken in Sachfragen des Geisteslebens, was irgendwie unstimmig wäre.

[...]

Anonym hat gesagt…

[...]

Ähnliches Beispiel: das Thema Impfung. Es gibt Ärzte, die halten es aus ihnen gut erscheinenden Gründen für extrem unverantortlich, ja fast kriminell gefährlich, sein Kind nicht impfen zu lassen. Es gibt Ärzte und Heilpraktiker, die halten es aus ihnen gut erscheinenden Gründen, für schädlich ein Kind impfen zu lassen.

Nun sind wir noch nicht an dem Punkt, da das mal eine Rechtsfrage größeren Ausmaßes geworden ist. Könnte es aber werden, wenn man eine Impfpflicht für Kinder einführen will. Manche wollen das bekanntermaßen. Freilich, als brave Anthroposophen ;) sind wir dagegen, denn die Impfpflicht greift in einen Bereich ein, den wir der freien Wahl der Eltern überlassen wissen wollen. Die radikalen Impfbefürworter, also die, die eine Impfpflicht unbedingt wollen, MÜSSEN hingegen die Impffrage als ein Rechtsproblem auffassen, weil aus ihrer Sicht jeder, der sein Kind nicht impfen lässt, potentiell körperverletzend oder schlimmer handelt. Sie können, sofern sie es wirklich ehrlich meinen, gar nicht anders als so denken. Deshalb wollen sie ja auch die Impfpflicht. Wie soll sich das Rechtsleben hier den Geistesrichtungen gegenüber neutral verhalten? Das kann es ja gar nicht, es muss entweder nach der einen oder der anderen Richtung hin Position beziehen, indem es die Impfpflicht einführt oder eben nicht. Dabei wird aber wahlweise das Rechtsgefühl des einen oder des anderen Unrecht empfinden müssen.

(Wir lassen einmal beiseite, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Leuten mit dem Propagieren von Impfstoffen einfach nur Geld verdienen möchte. Die sind zwar übel, aber für das Abgrenzungsproblem Geistesleben/Recht mMn nicht verständnisrelevant.)

Was Sie über den Richter, der dem Geistesleben angehört und wählbar sein soll, ausführen, gibt mir freilich gerade eine gewisse Ahnung wie diese Probleme zu lösen sein könnten. Ich würde mir als Anhänger der Wunderheiler-Medizin also einen Richter zu wählen haben, der auch in irgendeiner starken oder weniger starken Form Anhänger der Wunderheiler-Medizin ist. Als anthroposophischer Impfskeptiker wähle ich mir einen anthroposophischen Richter (alles freilich lange bevor es zu dem Rechtsfall kommt). Diese Richter würden dann im Rechtsfall zur Beurteilung der Frage, ob fahrlässige Tötung, Körperverletzung oder ähnliches vorliegt anders schauen als Richter die einer anderen Geistesrichtung angehören. Das für alle gültige Recht schriebe z.B. nur vor, dass Tötung, Körperverletzung usw. Straftaten sind, ob sie aber in dem konkreten Fall vorliegen, entscheidet ein Richter, der einem bestimmten Geistesleben nahesteht. Eine allgemeine Impfpflicht wäre dann nicht drin. Aber es könnte Richter einer bestimmten Richtung geben, die Eltern, welche ihr Kind nicht geimpft haben, verurteilen, wenn es durch fehlende Impfung an einer Krankheit Schaden genommen hat. Bei selber Sachlage würde vielleicht der anthroposophische Richter anders entscheiden. Ist das so zu verstehen?

Grüße
Stefan Oertel

Anonym hat gesagt…

Keine weitere Antwort hier? Ich sehe allerdings ein, dass man nicht mal eben so nebenbei seitenlange Erklärungen schreiben kann... Vielleicht lassen sich die Fragen ja bei anderer Gelegenheit einmal klären. Alles Gute und bis bald, Stefan

Johannes Mosmann hat gesagt…

Lieber Stefan Oertel,
Stimmt, es wird viel, wenn man immer auf die blog-Diskussionen eingeht. Aber noch hält es sich bei unserem blog ja in Grenzen :-).
Sie schreiben: "Was Sie über den Richter, der dem Geistesleben angehört und wählbar sein soll, ausführen, gibt mir freilich gerade eine gewisse Ahnung wie diese Probleme zu lösen sein könnten. Ich würde mir als Anhänger der Wunderheiler-Medizin also einen Richter zu wählen haben, der auch in irgendeiner starken oder weniger starken Form Anhänger der Wunderheiler-Medizin ist. Als anthroposophischer Impfskeptiker wähle ich mir einen anthroposophischen Richter (alles freilich lange bevor es zu dem Rechtsfall kommt). Diese Richter würden dann im Rechtsfall zur Beurteilung der Frage, ob fahrlässige Tötung, Körperverletzung oder ähnliches vorliegt anders schauen als Richter die einer anderen Geistesrichtung angehören. Das für alle gültige Recht schriebe z.B. nur vor, dass Tötung, Körperverletzung usw. Straftaten sind, ob sie aber in dem konkreten Fall vorliegen, entscheidet ein Richter, der einem bestimmten Geistesleben nahesteht."
Das ist ein entscheidender Punkt. Das Gesetz muss demokratisch sein. Was aber dann konkret als eine Gesetzesübertretung angesehen werden kann und wie der Einzelne im konkreten Fall gegebenenfalls bestraft werden muss, ist eine Frage von Kultur und Wissenschaft, also eine Frage des freien Geisteslebens. Es ist interessant, hierüber mit Juristen zu sprechen, die haben dafür nämlich häufig größtes Verständnis: Viele bemängeln, dass unser heutiges Recht nicht nur das Gesetz definiert, sondern der Strafe vorgreift, was teilweise zu absurden Resultaten führt. Allerdings möchte ich grundsätzlich zu bedenken geben: Es geht bei einem freien Geistesleben nicht darum, dass jeder macht, was er will, vielmehr wird sich jeder in dem Augenblick, da Freiheit herrscht, an dem objektiven Sachverhalt orientieren müssen. Man wird dann gerade erst beurteilen können, ob jemand etwa fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Ich nannte den Wunderheiler deshalb einen Quacksalber, weil Sie vorangeschickt hatten, dass das Kind gestorben sei. Auch die Ideen über Karma usw. müssen sich selbstverständlich an der Praxis erweisen, und selbstverständlich wird der Beweis erbracht werden müssen, dass Impfen letztendlich das Krankheitsrisiko erhöht. Wenn das so ist, dann wird sich diese Sicht durchsetzen, wenn es dagegen bloß eine "Glaubensfrage" ist, darf sie sich eben nicht durchsetzen. Heute lässt sich gar nicht herausfinden, was das Objektive ist. Die Anthroposophische Medizin sollte sich, so Steiner, an der Praxis beweisen. Das wird aber von vorne herein verhindert. Schauen Sie mal, auf welchem Weg die "Beweise" für die Wirksamkeit seiner Chemotherapie erbracht werden, und welche Möglichkeiten demgegenüber die Misteltherapie für ihre Beweisführung hat - nämlich gar keine. Also, was ich sagen will: es geht nicht darum, irgendeine Therapie ideologisch zu vertreten, sondern genau das soll verhindert werden, indem sich zum ersten mal zeigen darf, was wirksam ist. Objektivität ist durch den staatlichen und wirtschaftlichen Einfluss ja nicht möglich, eben deshalb ja die Idee eines freien Geisteslebens.

Stefan Oertel hat gesagt…

Lieber Johannes Mosmann, vielen Dank wieder für Ihren Kommentar. Da sprechen Sie ja etwas sehr interessantes an, das für das ganze Verständnis dessen, was ich oben erfrage, recht wesentlich zu sein scheint.

Ich hatte das freie Geistesleben durchaus zunächst als das freie Nebeneinander der bloßen Meinungen (Meinung oder Ideologie als Gegensatz zu Erkenntnis oder - wie Sie es ausdrücken - der Orientierung am objektiven Sachverhalt) aufgefasst. Im sozialen Leben steht ja zunächst der sachgemäße Gedanke neben der subjektiven Ideologie völlig gleichberechtigt da. Beide werden sie von Menschen mit dem Anspruch geäußert, die objektiven Tatsachen darzustellen. Der richtige Gedanke muss sich LETZLICH durch seine Fruchtbarkeit beweisen, da gebe ich Ihnen schon recht. Um aber zu diesem Beweis zu kommen, braucht es ja die Möglichkeit die Gedanken in gewissen Grenzen FREI zu erproben, also zum Beispiel Schulen nach der Pädagogik zu gestalten, die man für richtig hält usw. Diese Freiheit muss dann aber auch für das "Unkraut" gelten - also die letztlich nicht fruchtbringenden Ideologien. Das das alles möglichst frei von staatlicher und wirtschaftlicher Beeinflussung nebeneinander stehen und sich beweisen muss, das habe ich bisher unter "freiem Geistesleben" verstanden. Freilich, je mehr Unkraut zwischen den guten Saaten wuchert, desto mehr wird die Ernte beeinflusst, will heißen, je mehr lebensfremde Gedanken gedacht werden, desto chaotischer werden auch die Lebensverhältnisse, die aus diesen Gedanken erwachsen. Für eine funktionierende Dreigliederung braucht man wenigstens annähernd sachgemäß und klar denkende Menschen - und die haben wir noch recht wenig.

Andererseits: das Bild, dass Sie von einem freien Geistesleben zeichnen, ist das Bild eines recht idealen Geisteslebens, das seine "Grundlinien einer Erkenntnistheorie der Goetheschen Weltanschauung" gelesen hat, wenn ich mal so sagen darf. ;) Es hätte zwar keine Gleichförmigkeit, aber eine gewisse Einheitlichkeit, eine Art Zusammenklingen der verschiedenen Erkenntnisse, weil eben das heute so dominierende Ideologisch-Meinungshafte entfiele, bei dem mangels objektiver Realitätsanbindung natürlicherweise wenig zusammenklingen kann. Das ist schon recht utopisch, nicht? Was, wenn diese Einheitlichkeit nicht zustande kommt, weil ein Teil der Menschheit weiter seine Ideologie-Schienen fährt, während ein anderer Teil Sinn für sachgemäßes Denken entwickelt? Wie kommt man dann miteinander aus? Den autonomen Staat der Sachgemäß-Denkenden gründen? Die Dreigliederung steht und fällt wirklich mit dem Erwachen eines tragfähigen Geisteslebens...

Ich hätte jetzt noch diverse andere Fragen, aber die stell' ich dann wirklich mal bei späterer Gelegenheit... :)

Stefan Oertel hat gesagt…

Mir dämmert gerade was... Könnte es sein, dass ein staats- und wirtschaftsunabhängiges Geistesleben von Natur aus MEHR AUF DIE SACHE HIN orientiert wäre, also weniger zu Ideologien neigte? Das ist, worauf Sie aus sind, nicht? DANN verstehe ich auch Ihr Vertrauen in das Entstehen eines ordentlichen Geisteslebens, wenn die äußeren Umstände entsprechend einer Dreigliederung gestaltet werden. Das wäre mal ein Thema für eine Untersuchung: WARUM entsteht durch die Hereinmischung der Staats- und Wirtschaftsinteressen ins Geistesleben das ideologische Denken? Warum wäre die Dreigliederung Nährboden für sachgemäßes Denken?

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Oertel, sehr geehrter Herr Mosmann,
gerade habe ich neugierig diesen Blog gelesen und finde die Diskussion sehr spannend. Ich bin Juristin und neuerdings im Initiatvenkreis des Arbeitszentrums Berlin für das Rechtsverständnis engagiert. Was ist also mit dem Kind, das der "Wunderheiler" unbehandelt sterben lässt? Und was ist mit dem Kind, das nichts lernen soll? Sind das Rechtsfragen oder Fragen des Geisteslebens? mE haben diese Fragestellungen verschiedene Aspekte und ganz klar auch einen rechtlichen. Medizinisch kann man zum Thema Krakheit in der "Kindersprechstunde" bei Dr. Michaela Glöckler nachlesen: "Bei der Behandlung der Krankheit gilt es, alles zu tun, dass diese Erfahrung zum Wohl des Kranken durchlebt wird und er - wenn irgend möglich - der Heilung zugeführt werden kann. Ist doch der einzige Sinn von Krankheit, wieder - mit neuem Bewusstsein und erweiterten Fähigkeiten - gesund zu werden." Ich bin davon überzeugt, dass man hinter diesen Anspruch nicht zurück fallen darf, weil man sonst Rechtsverletzungen Tür und Tor öffnet. Das Recht spielt sich nämlich dort ab, wo zwischen dem Behandler, den Elternteilen (die ja auch Individuen sind) und dem Kind das Vorgehen vereinbart und die Behandlung durchgeführt wird. Das Recht spielt sich zwischen den Beteiligten ab. Ich empfehle zum Thema "Was ist Recht" das Buch von Dr. Reinald Eichholz "Der Mensch im Recht, das Recht im Menschen", das wirklich mal grundlegende Fragen klärt. Dabei ist das Recht, leben zu dürfen, ein sehr grundlegendes Recht, und man kann sich fragen, was Behandler und Eltern dazu berechtigen sollte, für das ihnen anvertraute Kind, das auf ihre Unterstützung zum Erhalt seines Lebens auch im gesunden Zustand angewiesen ist, zu entscheiden, dass um sein Leben nicht gekämpft wird. Ich frage mich in solchen Fällen immer, wie die Eltern eigentlich ihre Beziehung zu ihrem Kind erleben, wenn sie es fertig bringen, das Recht des Kindes auf sein Leben aufzugeben. Für mich ist das etwas ganz anderes, als das unausweichliche Sterben zu akzeptieren, nachdem man alles versucht hat.
Auf den "Bildungsfall" gehe ich jetzt nicht ausführlich ein, sonst wird´s zu lang. Aber auch hier kommt man mE nach schnell auf den richtigen Kurs, wenn man nicht ein gedachtes Recht der Eltern, über die Bildung des Kindes zu bestimmen, ins Zentrum stellt, sondern das eigenständige Recht des Kindes auf Entwicklung.
Soweit erst mal, vielleicht gibt es ja eine Reaktion?
Katja Meyer zu Heringdorf

Stefan Oertel hat gesagt…

Hallo Katja Meyer! Es freut mich, dass hier jemand mitgelesen hat.

Ich merke, dass die Beispiele, die ich gewählt habe, sehr extrem sind. Man kann am Extremfall manche Sachen halt besser sich veranschaulichen zu versuchen, andererseits bleibt man aber auch leicht gerade an dem Extremen der Sache hängen. Natürlich fragt man sich, was in Eltern vorgeht, die ihr Kind aufgeben, obwohl das gar nicht nötig scheint. Aber gerade die sogenannte "Apparatemedizin" zeigt ja in manchen ihrer Auswüchse das Dilemma: wer ermisst, wie weit man gehen DARF um ein Leben zu "retten"? Wer ermisst, wie weit man gehen MUSS? Und ganz klar, der übliche Wald- und Wiesenmaterialist wird da zu anderen Schlüssen kommen als derjenige, der mehr spirituell orientiert ist und zum Beispiel bestimmten Formen von Geistheilung tatsächlich Wirksamkeit zutraut. Ich tue zum Beispiel letzteres. Wenn ich mein (hypothetisches) krebskrankes Kind nun zum Geistheiler meines Vertrauens bringe und der versucht alles in seiner Macht stehende, um das Kind zu retten, Dinge allerdings, die aus der Sicht der konventionellen Medizin einfach nur Mumpitz sind, könnte ja jemand behaupten: der Oertel mit seinem Schamanismus-Kram ist so verrückt, der lässt sein Kind einfach so dahinsiechen. Was aber, wenn der Oertel z.B. bei einer Chemotherapie noch ganz andere Bedenken hat, weil er z.B. (solche Position gibt es!) gehört hat, dass die Chemotherapie z.T. erst den lethalen Verlauf der Krankheit bewirkt!

Man kann auch weniger heftige Beispiele nehmen, ich habe ja oben die Impfungen schon erwähnt. Wenn man mal die begleitenden Diskussionseiten zum Homöopathie-Artikel auf Wikipedia liest, bemerkt man auch, dass manche die Homöopathen für Verblendete und/oder Betrüger halten. Sie halten sie für regelrecht gemeingefährlich, weil dringend notwendige schulmedizinische Behandlungen durch sie unter Umständen verzögert werden. Rechtsleben? Geistesleben?

Grundsätzlich ging es mir weniger darum, dass Recht auf Leben in Frage zu stellen oder zu behaupten, dass nicht alles Menschenmögliche zur Heilung getan werden müsse. Das sah nur aufgrund des gewählten extremen Beispiels so aus. Mein eigentliches Problem war, dass gerade die Beurteilung der rechtlichen Seite von Vorgängen, die mehr im Geistesleben stattfinden (Heilung, Pädagogik) ja nur möglich ist, wenn man aus dem Geistesleben heraus urteilt. Und mir stellte sich die Frage, was passiert, wenn dieses Geistesleben eben uneinheitlich ist (es herrscht ja Freiheit!) und nun diese Uneinheitlichkeit auf eine für alle gültige Rechtsprechung stößt (Gleichheit).

Wir haben ja oben schon manche gute Gesichtspunkte zusammengetragen, um das Problem zu entwirren. Insofern sind meine Fragen zwar noch nicht beantwortet, aber ich habe was zum weiter drüber nachdenken bekommen...

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Oertel,
in der Tat ist die Frage, welche Hilfen ein kranker Mensch zur Heilung braucht, keine Rechtsfrage. Es ist ja sogar häufig so, dass es schwer ist, eine eindeutige Antwort zu finden was ein kranker Mensch zum gesund werden braucht, sonst gäbe es keine chronischen Erkrankungen mehr. Was allerdings eine Rechtsfrage ist, ist die Beziehung zwischen Behandler/in (welcher Richtung auch immer) und Patien/in. Lässt der Behandler/die Behandlerin dem Patienten die Freiheit, selber seinen Weg zu finden? Das ist weder bei Schulmedizinern noch bei anderen Behandlern immer der Fall. So gibt es auch immer wieder Menschen, die unter einer frei verantworteten Impfentscheidung unausgesprochen eine Entscheidung ggen das Impfen erwarten und alle anderen Entscheidungen für unfrei ansehen. Diese Erwartung gehört in den Bereich der rechtlichen Beziehungen zwischen den Menschen.
Können Sie damit was anfangen?
Viele Grüße
Katja Meyer zu Heringdorf

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Mosmann,

gerne würde ich meine Kritik und Fragen zu Ihrem Artikel mit Ihnen kommunikativ teilen, da mich ähnliches Thema in einer Seminararbeit beschäftigt:

ein Gefühl kann mich nicht frei sein lassen – aus ihm handel ich unmittelbar (Phil. d Freiheit). Wie kann ich dann in ein freies Verhältnis (d.i. "Ich" sein) zu dem, was "ich" als recht empfinde (recht klein, da "Recht" dasjenige ist, was eine bestimmte Menge an Individuen als eben diese spezielle Norm anerkennt)?

Ich sehe angesichts Ihres Begriffes des Rechtsgefühls keine Beschreibung, was hier "Gefühl" meint, keine Differenzierung hinsichtlich

Wie kann ich mich mit anderen darüber verständigen, was Recht sein soll? Doch nur über die sprachliche Kommunikation, die aber nicht ohne ein (idealiter reines) Denken möglich ist.

Somit frage ich mich auch: wie kann ich mir sicher sein, das mein Rechtsgefühl nicht gattungsgeschichtlich bzw. sozial/kulturell geprägt ist, also jeder Individualität entbehrt? Beinhaltet nicht das Postulat des Rechtsgefühls eine beliebige Interpretation von anscheinend "guter" Intuition, der hier aber überhaupt kein fester Standpunkt geschaffen wird?

Gepannt auf Ihre Antwort verbleibe ich


mit besten Grüßen
Samuel

Johannes Mosmann hat gesagt…

Lieber Samuel,

Ich freue mich über einen Austausch in dieser Frage, gestehe jedoch, dass sie für mich nicht leichter ist. Die erste Schwierigkeit, die ich hier sehe, liegt im Verhältnis der "Philosophie der Freiheit" zu "Die Kernpunkte der sozialen Frage". Die Philosophie der Freiheit klammert ja die soziale Frage aus, es gibt zum Schluss zwei Sätze, die auf dieses andere Gebiet hinweisen. Wenn man das nicht im Bewusstsein hat, ist die Ph.d.F ein Quell des Missverständnisses. Man hält dann zum Beispiel die "Freiheit" für das selbe wie das "freie Geistesleben", oder noch schlimmer: die "moralische Phantasie" für das selbe wie das "Recht." Die Philosophie der Freiheit ist aber durchweg aus der Perspektive des Menschen zur Welt gedacht, während es in Kernpunkten um zwischen den Menschen wirkende Kräfte geht. Was beide Werke wiederum aufs Innigste miteinander verbindet, inwiefern "Freiheit" und "freies Geistesleben" sich etwa gegenseitig bedingen, erkennt man erst, sobald man beide in ihrer Selbständigkeit durchdenkt.

Nun aber zu Ihrer Frage. Sie wissen ja, dass Steiner dem Geistesleben die Freiheit zuordnet, dem Rechtsleben die Gleichheit, und dem Wirtschaftsleben die Brüderlichkeit. Und das halte ich für richtig. Das heisst aber: Sie können in ihrem Rechtsgefühl gerade nicht frei sein! Das Rechtsgefühl ist gar keines, wenn sie darin frei sind! Wenn Sie da frei sind, herrscht das Unrecht. Also, die Freiheit spielt sich gar nicht da ab, wo das Recht entsteht und wirkt. Das Recht ist, um mit Steiner zu sprechen, ein Geistiges, dass sich nicht dem Geist offenbart, sondern in den Instinkten unmittelbar wirken muss. Etwas ganz anderes ist aber die Erkenntnis des Rechts. Innerhalb dieses Erkenntnisvorganges können Sie in ein freies Verhältnis zum Recht kommen. In genau diesem Augenblick ist das Recht aber sozial unwirksam geworden. Denn in diesem Augenblick stehen Sie wirkend im Geistesleben, und nicht mehr wirkend im Rechtsleben. Im sozialen Sinn kommt des Recht tatsächlich nur in Betracht, sofern es nicht Erkenntnisprozess ist, sondern sich als Affekt, also unfrei, äußert. Ich will Ihnen ein Beispiel geben:

Johannes Mosmann hat gesagt…

Beispiel:

Ich meine, dass sie den folgenden Satz zugeben können: "Rechtmäßiger Besitzer einer Sache ist derjenige, der über die Fähigkeiten verfügt, diese zum Wohl der Allgemeinheit zu verwenden." Ich meine, wenn ich so etwas formuliere, fasse ich doch ideell, was im Rechtsgefühl vieler Menschen liegt. Das könnte sich als Formulierung dann auch in einem Gesetz niederschlagen. Über diese Idee kann man auf Tagungen nachdenken, man kann z.B. herausbekommen, wie sie einerseits auf das freie Geistesleben (Fähigkeit), andererseits auf das Wirtschaftsleben (Wohl) verweist. Man kann zu einer Anschauung des dreigliedrigen sozialen Organismus auch von dieser Seite her kommen. Aber - dieses sich austauschen, sich verständigen mit Hilfe der Idee wäre selbst nicht der Rechtsprozess, sondern der sich aktuell vollziehende Geistesprozess! Der entsprechende Rechtsprozess liegt wo ganz anders. Das entsprechende Recht ist nämlich nur dann vorhanden, wenn in einer bestimmten Situation Menschen fühlen: dieser da ist nicht der rechtmäßige Besitzer, wir müssen etwas unternehmen, wir müssen mit Gewalt eintreten für den, der die Fähigkeiten hat! Da muss sich der Inhalt obigen Satzes an der konkreten Situation als Gefühl entzünden - und alles hängt davon ab, dass man darinnen, dass dieses Gefühl überhaupt auftritt, gerade nicht frei ist! Ich bin nicht frei darinnen, es für Unrecht zu halten, dass Grund und Boden zum Zweck der Spekulation aufgekauft wird! Dieses Unfreie, das ist das Recht. Das Gesetz reflektiert nur, was sich dem Gefühl ergibt. Erst in der gedanklichen Reflexion können Sie dann auch dem Recht gegenüber frei werden, Sie können etwa zu der Erkenntnis kommen, dass sich in ihrem Rechtsgefühl gar keine äußere Norm ausdrückt, sondern ihr eigenes Wesen. Bei jeder ideellen Formulierung des Rechts hat natürlich die Freiheitssphäre bereits graduell mitgespielt. Aber da stehen Sie dann nicht mehr im Rechtsleben. Es kommt für das Soziale also immer darauf an, zu wissen: stehe ich gerade aktuell im Rechtsprozess, im Geistesprozess oder im Wirtschaftsprozess?

Jetzt kann man weiterdenken: kann denn das Geistesleben etwas für das Rechtsleben? Ich denke: ja, aber nur dann, wenn genau der oben beschriebene Unterschied scharf ins Auge gefasst wird. Dann weiß man nämlich erst, dass es gerade ein Ausschluss des Rechtslebens ist, wenn etwa auf Tagungen darüber geredet wird. Man weiß, dass man tausendmal solche Ideen bewegen und doch nie zu einem Rechtsstaat kommen wird. Zum Rechtsstaat kommt man erst, wenn man die Unfreiheit voll anerkennt. Dann kann man auch von der Freiheitssphäre entsprechend auf das Rechtsgefühl wirken. Und man wird dann unter Umständen sehen, dass es gar nicht viel bewirkt, über ein Gesetz wie obiges zu reden, sondern vielleicht viel mehr, zu Tanzen oder Musik zu machen - weil es ja auf eine Entwicklung des Gefühlslebens ankommt! Dies vielleicht als erster Gedanke, als Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage.

Anonym hat gesagt…

Lieber Johannes,

wärst Du so lieb, mir die zwei Sätze in der Philosophie der Freiheit zu nennen?


Vielen Dank
Samuel

Johannes Mosmann hat gesagt…

Hallo Samuel,

Gerne. Explizit findet sich meines Wissens nur ein Hinweis auf das soziale Leben, obwohl man natürlich aus anderen Stellen selber soziale Konsequenzen ziehen kann. Was bedeutet es etwa für das zwischenmenschliche Verhältnis, zum Beispiel in der Verwaltung einer Schule, dass der Mensch "sich den Ideen erlebend gegenüberstellen" soll? Also, Schlussfolgerungen ziehen kann man natürlich überall.

Die Stelle, wo mir die soziale Frage dennoch explizit selbst auch Thema zu sein scheint, lautet: "Das menschliche Individuum ist Quell aller Sittlichkeit und Mittelpunkt des Erdenlebens. Der Staat, die Gesellschaft sind nur da, weil sie sich als notwendige Folge des Individuallebens ergeben. Dass dann der Staat und die Gesellschaft wieder zurückwirken auf das Individualleben, ist ebenso begreiflich, wie der Umstand, dass das Stoßen, das durch die Hörner da ist, wieder zurückwirkt auf die weitere Entwicklung der Hörner des Stieres, die bei längerem Nichtgebrauch verkümmern würden. Ebenso müsste das Individuum verkümmern, wenn es außerhalb der menschlichen Gemeinschaft ein abgesondertes Dasein führte. Darum bildet sich ja gerade die gesellschaftliche Ordnung, um im günstigen Sinne wieder zurück auf das Individuum zu wirken." (S.123)

Vor allem die letzten beiden Sätze scheinen mir zur sozialen Dreigliederung überzuleiten. Ich sehe jedoch "Grundlinien einer Erkenntnistheorie", "Wahrheit und Wissenschaft", sowie die "Philosophie der Freiheit" immer als Einheit. Und ehrlich gesagt habe ich, als ich von den zwei Sätzen sprach, an eine Stelle in den Grundlinien gedacht, die das selbe deutlicher ausspricht: "Der Mensch gehört aber nicht nur sich, er gehört auch der Gesellschaft an. Was sich in ihm darlebt, ist nicht bloß seine Individualität, sondern zugleich jene des Volksverbandes, dem er angehört. Was er vollbringt, geht ebenso wie aus der seinen, zugleich aus der Vollkraft seines Volkes hervor. Er erfüllt mit seiner Sendung einen Teil von der seiner Volksgenossenschaft. Es kommt darauf an, dass sein Platz innerhalb seines Volkes ein solcher ist, dass er die Macht seiner Individualität voll zur Geltung bringen kann. Das ist nur möglich, wenn der Volksorganismus ein derartiger ist, dass der einzelne den Ort finden kann, wo er seinen Hebel anzusetzen vermag. Es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob er diesen Platz findet. Die Weise zu erforschen, wie sich die Individualität innerhalb der Volksgemeinde darlebt, ist Sache der Volkskunde und der Staatswissenschaft." (S.87)

Um das Spannungsverhältnis zwischen Individualität und Gemeinschaft, das hier nur angedeutet ist, und vor allem um die Wechselwirkungen, geht es dann in den "Kernpunkten der sozialen Frage." Was ich damit sagen wollte, war ja nur: die Sozialwissenschaft ist nicht Gegenstand der Philosophie der Freiheit - eine ganz andere Frage ist, dass beide Gegenstände als Wirklichkeiten natürlich untrennbar miteinander verknüpft sind! Gleichwohl führt es zu Missverständnissen, wenn man nicht beide Gegenstände für sich kennen lernt, sondern das eine nur von dem anderen folgert. Deshalb ist mir die Unterscheidung sehr wichtig.

Stefan Oertel hat gesagt…

@Katja Meyer zu Heringdorf:
Kann ich schon einsehen, was Sie da schreiben, aber Sie werden eventuell auch das Schwierige der oben von mir gebrachten Beispiele empfinden können.

Anonym hat gesagt…

Lieber Johannes,

mir fällt es schwer, Ihre Gedanken nachzuvollziehen, so versuche ich dem auf den Grund zu gehen.

Sie schreiben viel von Recht und Rechtsgefühl, nur sehe ich keine konsistente Trennung der Begriffsinhalte: ("wenn Sie da [im Rechtsgefühl] frei sind, herrscht das Unrecht"); "das Recht … aber [hat] seine selbstständige Grundlage im Gefühlsleben der Menschen", "dieses Unfreie, das ist das Recht". Wie kann "Unrecht" herrschen, wenn ICH im Rechtsgefühl "bin"? Wie definieren Sie Recht? Als die Summe der Gesetze, als das normativ Anerkannte? Denn das R.gefühl kann kaum Recht sein, sondern eben ein Gefühl, dass man in Verbindung zu einer Idee (des Rechts) stellt. Und Recht als das vorpositive, dass als Ausdruck des Gefühles auf ein Verteilungs- oder Besitzverhältnis etc. bezogen ist, kann kaum allgemein als Recht bezeichnet werden, da es höchst unterschiedlich sich zeigt.
Wie, vorallem, können hier die indiv. Ängste, Erfahrung (Prinzipien etc.) des Lebens, die sich auf das Gefühl auswirken u es bestimmen können, nicht für das Rechtsgefühl bestimmend sein? Denn wären sie es, wie könnte dann von etwas Geistigem (dem Recht) gesprochen werden, dass sich letztlich nicht in "reiner" Essenz darstellen kann, man also gar nicht weiß, was nun "Recht" sein kann, außer das subjektive (d.i. hier nicht individuelle) (Rechts-)Gefühl?

Was meint "sozial unwirksam" (bei Erkenntnis des Rechts), bzw. was ist mit "sozialem Sinn" gemeint?

In Ihrer ersten Antwort ziehen Sie aus dem Fakt der Dreigliederung, dass man im Rechtsgefühl eben nicht frei sein könne. Das setzt immerhin voraus, dass man in den zwei Sphären der Wirtschaft u d Rechts nicht frei sein könne sowie das Recht hier das Rechtsgefühl meint. Ich verstand es bisher so, dass das Rechtsleben derjenige Bereich ist, der das Verhältnis von Menschen zu Menschen zum Gegenstand hat (z.B. in Form konkreter Gesetze), nicht die je-eigenen Handlungsimpulse, weshalb ich mit den anderen die Dinge der Gleichheit angehe. Im Subjekt-Subjekt Bezug suche ich mit anderen nach dem, was als Recht (Norm!) gelten könnte/gilt aber auf subjektiver Ebene kann (u sollte es dem ethischen Individualismus nach) frei sein.

So kann ich – beim besten Willen – (und ich habe wirklich Tage damit verbracht) nicht "zugeben", das der "Rechtmäßige Besitzer einer Sache derjenige ist, der über die Fähigkeiten verfügt, diese zum Wohl der Allgemeinheit zu verwenden". Erstens, da rechtmäßig für mich das meint, was dem Recht entspricht und, auch wenn ich es mit "aufrichtig"/"richtig" ersetze, die moralischen Begriffe, die sich zu den Begriffen der Erkenntnis der Wahrnehmung gesellen, "bei vielen Menschen" gerade von bestimmten Prinzipien bedingt sind.

Zudem: Ihren Satz muss ich geistig immer erst erfassen, ich kann also gar nicht "instinktiv" (vom Rechtsgefühl) her auf diese begriffliche Wahrnehmung reagieren. Man bräuchte schon eine konkrete Situation, die zeigen müsste, dass dem Instinkt das Prinzip des Wohls der Allgemeinheit inneliegt.

Ein Rechtgefühl (Instinkt) als Formulierung in einem Gesetz niederschlagen zu lassen, korrumpiert – in meinem Verständnis – das freie Denken selbst und somit das gesamte Werk zur Phil. d Freiheit Steiners (was wohl das kleinere Übel wäre). Wenn man ein Gefühl zu einem Prinzip und dann zu einem Gesetz macht, so mag dies soziale Geltung erfahren, aber wie will man selbst dabei ein freier Geist sein?


Liebe Grüße
Samuel

Johannes Mosmann hat gesagt…

Lieber Samuel,

Es freut mich, dass Sie sich so viel Mühe machen, meine Gedanken nachzuvollziehen. Ich will versuchen, mich besser zu erklären. Für mich ist die Idee nur eine Form, in der ein Geistiges sich offenbart. Ein Geistiges kann ebenso gut Gefühl, und ebenso gut Wille sein. Nur in ideeller Form steht mir das Geistige allerdings gegenüber, nur hier kann ich also auch in ein freies Verhältnis dazu kommen. Und Recht ist für mich etwas, was zunächst im Gefühl auftritt. Ich sehe das "normativ anerkannte, die Summe der Gesetze" also nicht als Recht an. Vielmehr stellt sich dabei erst die Frage, ob diese Gesetze auch Recht sind. Es gibt auch unrechte Gesetze. Das beantwortet auch ihren zweiten Punkt: Recht ist für mich gerade nicht das Verhältnis eines Gefühls zu einer Idee, sondern umgekehrt: es ist möglich, dass einem Menschen der Inhalt des Rechts auch ideell vor Augen steht. Insofern kann er hier auch ein freies Verhältnis gewinnen. Für die Wirksamkeit des Rechts im sozialen ist das aber zweitrangig. Ich will Ihnen ein Beispiel geben: Dostojewski schildert in "Schuld und Sühne" das Seelendrama eines Mörders. Dieser, ein Student, tötet einen Kredithai, weil er zu dem Schluss kommt, dass er schädlich sei für die Gesellschaft. Rein ideell ist der Student also mit sich im Reinen. Die Tat ist für ihn eine rechte Tat. Mit genialem psychologischem Blick beschreibt Dostojewski dann im Laufe des Romans, wie aus der Gefühlswelt des Studenten allmählich das Gegenteil entsteht, bis der Student zum Schluss weiß: ich habe ein Verbrechen begangen.

Sie treten mit Forderungen an den Begriff des Rechts heran: er muss so und so sein, ich muss darin sein, und so weiter, anstatt einfach zu beschreiben, was Sie vorfinden. Wenn Sie die Geschichte studieren, werden Sie nicht umhin kommen, zuzugeben, dass das Recht nicht aus Ideen gebildet wird, sondern umgekehrt: dass die Ideen, die nachher zum Rechtskodex werden, zur Idee erstarrte Gefühlsinhalte sind. Angefangen vom römischen Recht bis heute. Nehmen Sie die französische Revolution: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - wo kommt denn das her? Natürlich ist es wahr, dass die Ideen der Aufklärung gewirkt haben - aber hätten sie auch zu einer anderen Zeit wirken können? Wohl kaum. Die Ideen der Aufklärung treffen hier auf eine Bereitschaft des Gefühls, und dieses Gefühl lässt die Menschen schließlich zu den Waffen greifen.

Sie haben Recht: meinen Satz über das Eigentumsrecht müssen Sie ideell erfassen. Ich wollte aber damit nur ausdrücken, was sich etwa in der Occupy-Bewegung als Gefühlsstimmung zeigt. Wahr ist dieser Satz nur, wenn Menschen angesichts der gegenwärtigen Besitzverhältnisse tatsächlich fühlen, was ich damit ausdrücken wollte. Offenbar fühlen Sie etwas anderes, und können meiner Aussage über das Eigentum demnach nicht zustimmen. Genau darauf wollte ich ja hinaus: ich kann das Recht nicht theoretisch vorwegnehmen. Ich kann allerdings versuchen, auch ideell zu fassen, was das Gefühlsleben der Menschen ergibt, sobald sie sich demokratisch aussprechen dürfen. Vielleicht ist es mir nicht gelungen. Aber etwas anderes kann ich nicht tun - mir das Recht ausdenken, das wäre ein höchst antidemokratisches Unterfangen.

Teil 2 nächster Post:

Johannes Mosmann hat gesagt…

Fortsetzung:

Dass Demokratie möglich ist, liegt daran, dass das Recht gerade nicht auf die individuellen geistigen Fähigkeiten zur Ideenbildung angewiesen ist, sondern einer tieferen Schicht entspringt, in der sich die Menschen wirklich gleich sind. Die Möglichkeit der individuellen Freiheit sehe ich dadurch nicht beschränkt. Sie sind ja auch nicht dadurch in ihrer Freiheit beschränkt, dass Sie eine Blume schön finden, oder sexuelle Lust verspüren. Genau darin liegt ja das Spannende in der Philosophie der Freiheit Rudolf Steiners: Die Freiheit wird hier gar nicht in Opposition zur Notwendigkeit beschrieben. Auch was Sie anführten, die Entwicklung der moralische Phantasie, hebt das moralische Gebot nicht auf. Sie befreien sich nicht von der kirchlichen Moral, etwa von den 10 Geboten, wenn Sie sagen: es ist meine Freiheit, zu töten. Dann sind Sie vielmehr gerade Gefangener der Gebote, denn Ihre Handlung ist ja dann nur als ein Affekt auf etwas zu erklären, das Sie innerlich zwingt. Der Regelverstoß ist ein Pubertätsproblem, bei dem die Freiheit erst gesucht wird. Durch die Freiheit wird der Inhalt der Gebote nicht hinfällig, sondern in seinem Ursprung durchsichtig. Sie erkennen ihre eigenen Antriebe in dem, was Sie vorher als von Außen kommend vermutet haben. Sie wollen als Mensch etwas bestimmtes, es liegt zum Beispiel in ihrer eigenen Natur, das Wohl des anderen zu suchen. Bis zu diesem Erlebnis ist es nur natürlich, dass Sie sich von moralischen Geboten gezwungen fühlen. Einen solchen Prozess halte ich auch in Bezug auf das Recht für denkbar, ich kann mir vorstellen, dass immer mehr Menschen sich auch selbst wiedererkennen in dem, was sie heute wie ein Gerücht herumsagen, von dem heute keiner mehr weiß, woher es stammt. Rechnen muss ich gerade dafür aber zuerst mit dem Rechtsgefühl, und von diesem Rechnen mit dem Rechtsgefühl, und nicht etwa von einem zukünftigen Erkenntnisprozess, handelt die soziale Dreigliederung. Die Voraussetzung für einen zukünftigen Erkenntnis- und Freiheitsprozess auch in diese Richtung ist, dass das Rechtsgefühl überhaupt da ist und sich ausleben kann. Denn schließlich kann nur dieses Gefühl überhaupt zu der Frage führen: woher kommt denn eigentlich das Gerücht über das Eigentumsrecht, ich habe ganz andere Gefühle in mir! Was haben meine Gefühle heute noch mit denen der alten Römer zu tun? Auf das Rechtsgefühl baue ich, wenn ich vom demokratischen Rechtsleben spreche - die ganz andere Frage der Erkenntnis des Rechts ist dann, wie jede Erkenntnisfrage, eine Frage des freien Geisteslebens. Ich unterscheide Rechtsleben, Geistesleben und Wirtschaftsleben. Und ich sehe natürlich Wechselwirkungen, die kann ich aber nur zum Thema machen, sofern die Gegenstände, die aufeinander wirken, in ihrer Besonderheit vor Augen stehen.

Herzliche Grüße
Johannes Mosmann

Anonym hat gesagt…

@Stefan Oertel

Lieber Herr Oertel,
keine Frage, die Schwierigkeiten der von Ihnen geschilderten Situationen kann ich sehr gut nachempfinden. Kommen Sie vielleicht aus Berlin? Ich habe in Berlin zusammen mit Angelika Oldenburg eine Reihe zum Thema Recht begonnen. Dort könnte man Ihre Fragen noch vertiefen. Sonst gerne auch elektronisch. Eine Mailadresse von mir finden Sie bei der agberlin.de / Initiativenkreis.
Herzliche Grüße
Katja Meyer zu Heringdorf