27.06.2014

Stephan Eisenhut - Die Ruhefaktoren Arbeit, Kapital und Boden im volkswirtschaftlichen Prozess

«Im äußeren Leben stoßen die Menschen mit ihren Interessen oft aneinander. Dabei setzt sich auch im heutigen demokratischen Rechtsstaat zumeist der Stärkere gegen den Schwächeren durch. Stephan Eisenhut zeigt in seiner Betrachtung zum siebten Vortrag des Nationalökonomischen Kurses von Rudolf Steiner, wie dies eine Folge davon ist, dass ein egoistisches Geistesleben sich des staatlichen Machtmonopols bemächtigen konnte, um das Recht nach seinen Interessen zu gestalten. Ein Geistesleben, welches sich bloß den äußeren Erscheinungen zuwendet, kann weder den Egoismus überwinden noch Begriffe bilden, durch die sich die sozialen Verhältnisse sinnvoll gestalten lassen. ...»

 Stephan Eisenhut
 Die Ruhefaktoren Arbeit, Kapital und Boden im volkswirtschaftlichen Prozess

Stephan Eisenhut - Die Verwandlung des Rätegedankens

Rudolf Steiner über Arbeiterrräte und Sozialisierung im Sinne der Dreigliederung des sozialen Organismus

«Nach dem Ersten Weltkrieg entstand in Deutschland kurzzeitig eine basisdemokratische Rätebewegung, die von bürgerlicher Seite stark bekämpft wurde, auf die Rudolf Steiner aber im Rahmen seines damaligen politischen Engagements erstaunlich positiv zuging. – Stephan Eisenhut untersucht anhand eines neu erschienenen Bandes in der Gesamtausgabe, welche Rolle Arbeiter- und Betriebsräte in einem dreigegliederten sozialen Organismus spielen könnten, wobei auch grundsätzliche Schwachpunkte unserer gegenwärtigen Demokratie zur Sprache kommen. ...»

Stephan Eisenhut
 Die Verwandlung des Rätegedankens

Christoph Strawe - Von der Philosophie der Freiheit zum Nationalökonomischen Kurs: Die Suche nach sozialer Gerechtigkeit - Motive und Triebfedern

«Wer Lexika wälzt, wird viele intelligente Definitionen von sozialer Gerechtigkeit finden, mit denen man sich mit Gewinn auseinandersetzen kann. Wir finden eine Fülle unterschiedlicher Anschauungen. Einige sehen für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit den Staat in der Pflicht, einen positiven Zustand des allgemeinen Wohls herzustellen, andere betonen die Chancengerechtigkeit als Kriterium einer gerechten Gesellschaft. Letztlich stimmen aber alle darin überein, dass soziale Gerechtigkeit ein Ideal, einen Wert, darstellt. ...»

Christoph Strawe
Von der Philosophie der Freiheit zum Nationalökonomischen Kurs: Die Suche nach sozialer Gerechtigkeit - Motive und Triebfedern

26.06.2014

Причины конфликта между востоком и западом Украины и пути к его разрешению

Запад совершенно откровенно преследует на Украине свои экономические цели. Этот факт легко может внушить желание объяснить экономическим мотивом также и интересы России. Но именно это и есть та ошибка, которая может привести мир на грань мировой войны. Постольку поскольку экспорт российского газа и нефти на пути в Среднюю Европу должен пересечь Украину, то Россия, конечно, имеет там свой экономический интерес, но это вторичный фактор.

Йоханнес Мосман - Причины конфликта между востоком и западом Украины и пути к его разрешению

19.06.2014

Warum Forderungen an die Politik das Wesentliche nicht leisten können

"In vielerlei Aufsätzen habe ich bereits deutlich zu machen versucht, dass die generelle Forderung nach staatlicher Vollfinanzierung gerade keine Freiheit im Bildungswesen garantiert, da selbstverständlich der Staat als Verwalter der Steuermittel definieren muss, welche Einrichtungen überhaupt berechtigt sind, Subventionen zu erhalten. Durch dieses notwendige Definieren aber ist eine wirkliche Bildungsfreiheit ausgeschlossen – da mit den vom Staat formulierten Berechtigungen zugleich festgeschrieben wird, was als subventions-würdige Schule zu gelten hat. Die Entwicklung der Waldorfschulen in Holland zeigt, wohin das führt: dort sind die sogenannten «freien Schulen» schon lange «gleichberechtigt» finanziert, zunehmend zieht nun aber auch der Staat evaluierend in diese Schulen ein. Deshalb ist es notwendig die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge erkennend zu durchdringen und nicht nur betriebs-bedarf-gesteuerte Forderungen zu stellen ..."

Thomas Brunner: Ursachen und Wege aus einer zunehmend paralysierten Gesellschaft
Mehr Texte von Thomas Brunner

16.06.2014

Dietrich Spitta - Die Gliederung des Rechts in Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht

« In der heutigen Rechtslehre unterscheidet man nur zwei große Rechtsgebiete, einerseits das Privatrecht, andererseits das öffentliche Recht. Für die Abgrenzung des Privatrechts vom öffentlichen Recht stellt man heute grundsätzlich darauf ab, ob zwischen den Beteiligten ein Verhältnis der Gleichordnung oder der Über- und Unterordnung besteht. [...] Rudolf Steiner hingegen geht bei der Betrachtung der unterschiedlichen Rechtsgebiete nicht von der abstrakten Unterscheidung zwischen Verhältnissen der Gleichordnung und solchen der Über- und Unterordnung, sondern von der Natur der den Rechtsverhältnissen zugrundeliegenden Lebensverhältnisse aus, um so einen nicht durch die staatliche Gesetzgebung bedingten willkürlichen, sondern einen in den menschlichen Lebensverhältnissen begründeten objektiven Maßstab zu bekommen. »

Dietrich Spitta
Die Gliederung des Rechts in Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht