29.02.2012

Ernst Lehrs: Republikanisch, nicht demokratisch!

"Es war nach der Generalprobe für eine sogenannte Monatsfeier der Schule, der ich einige Zeit vor meiner Übersiedelung nach Stuttgart bei Gelegenheit einer Vorbesprechung mit Dr. Steiner beigewohnt hatte. Da hörte ich zwei Eurythmielehrerinnen sich kritisch über die Programmfolge äußern, in der sie beide durch je eine oder mehrere Nummern vertreten waren. Da sie beide in ihrer Kritik einig waren, fragte ich sie erstaunt, warum sie denn die Reihenfolge nicht änderten bzw. ändern ließen? Daraufhin wurde mir erklärt, man habe einmal durch Kollegiumsbeschluss einen bestimmten Kollegen mit der Aufgabe der Festsetzung der Programmfolge betraut. Dieser tue dies nach den Vorproben vor der Generalprobe, wonach eine Änderung nicht mehr in Frage komme. Wenn jeder bis zuletzt immer dreinreden könne, so würde niemals etwas zustandekommen. „Nachdem wir einmal selber einen von uns mit der Aufgabe der Programmfestsetzung betraut haben, müssen wir uns natürlich seinen Entschlüssen fügen, auch wenn wir innerlich nicht damit einig gehen." Hätte ich damals Rudolf Steiners konstitutionelle Anweisung schon gekannt (die das Kollegium als Ganzes aber niemals recht ins Bewusstsein genommen hat), so wäre mir der „republikanische" Zug in dem, was mir damals entgegentrat, sogleich deutlich gewesen..."

Ernst Lehrs: Republikanisch, nicht demokratisch!
Auch wahr: Demokratisch, nicht republikanisch!

1 Kommentar:

Gerhardus Lang hat gesagt…

Das ist ein ausgezwicneter Aufsatz von Dr. Lehrs, den sich die heutigen Demokratisierer genau zu Herzen nehmen sollten. Er läuft darauf hinaus, für die vom Volk ausgehende Staatsgewalt keine von Parteien vorsortierte Vertretr von Interessen zu wählen, sondern republikanisch solche Leute mit Sachvertsand und saubeer Weste, die dann ein genau definiertes Mandat (gebundenes Mandat)erteilt bekommen (wie z.B. auch ein Rechtsanwalt ein Mandat bekommt), innerhlab dessen sie in freier Initiative handeln können, weil ein vernünftiger Mensch sonst nicht selbstverantwortlich handeln kann. Er ist für seine Handlungen natürlich Rechenschaft schuldig und muss für eindeutige Fehler auch die Verantwotung übernehmen. Heute ist durch die Mehrheitsbeschlüsse freier Mandatsträger niemand wirklich verantwortlich, jeder kann sich hinter der Mehrheit verstecken. S ist die "organisierte Verantwortungslosigkeit", wie sie Bahro einst dem DDR- Rgime bescheinigte. Aber es gilt auch für alle westlichen Demokratien, die in dieser Beziehung deutlich unvollkommen sind.

Mehrheiten sind nur bei allgemeinen Themen vernünftig, wie sie in der Schweiz durch Bürgerversammlungen ausgeübt wird., d.h. wo nemand ein Mandat erteilt bekommen hat. Z.B. der Bau des Gothardt-Tunnels in der Schweiz wurde dem Gesamtvolk zur demokrtaischen Abstimmung vorgelegt, bevor man damit begonnen hat im Gegnesattz zu Stuttgart 21, wo die freien Partei-Mandatsträger dem direkten Einfluss von Lobby etc. ausgeliefert sind und auch empfänglich sind für "Landschaftspflege".

Gerhardus Lang, Bad Boll