12.04.2010

Minarettverbot: Gastbeitrag für Islamische Zeitung

"Das Kennzeichen einer freiheitlichen Gesellschaft ist, dass Staat und Religion getrennt sind. Der Staat darf sich nicht mit den Werten einer einzelnen religiösen Gruppe, etwa mit denen der Christen, verbinden. Weder ein islamischer, noch ein christlicher Gottesstaat sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Vielmehr hat der Staat allen Bürgern das Recht auf freie Wahl und Ausübung der Religion zu garantieren. Dieses Recht wird in dem Augenblick gebrochen, da der Staat die Religion zu einer Frage der Mehrheitsverhältnisse macht und so zum Anwalt einer einzelnen religiösen Gruppe mutiert. Das Recht auf freie Religionsausübung schützt deshalb den Inhalt des Glaubens gerade vor dem Staat - auch vor dem demokratischen Staat."

Johannes Mosmann: Die Grenzen der Demokratie

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