"Das verfassungsmäßige Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre würde erst bei einer Entstaatlichung verwirklicht sein. Denn jeder im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes, gleichgültig ob er an einer Universität tätig ist oder ob er nur Privatmann ist, darf dieses grundgesetzlich garantierte Recht in Anspruch nehmen. Er darf dabei nur nicht, genauso wenig wie die Universitäten, gegen die Verfassung verstoßen. Die staatliche Verwaltung hingegen hebt diese Freiheit auf.“ Konrad Schily, Der staatlich bewirtschaftete Geist.
Flyer zum Download
Ausführliches Programm und Mitwirkende
Kontakt und Anmeldung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen