20.05.2009

Volksentscheid in der Schweiz für Komplementärmedizin

Die Initiative Zukunft mit Komplementärmedizin war erfolgreich! Mit einer überwältigenden Mehrheit haben die Schweizer am 17. Mai für die Verankerung der Komplementärmedizin in der Schweizer Verfassung gestimmt. Der neue Verfassungsartikel lautet: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin." Damit ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Aufnahme der fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde [Phytotherapie], Traditionelle Chinesische Medizin TCM) in die Grundversicherung geschaffen.
Nahezu 70 % der Schweizer Bevölkerung greifen auf Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin zurück. Dennoch wurde die Aufnahme in die Grundversicherung bislang von einzelnen Politikern und Lobbyisten verhindert. Mit dem Volksentscheid ist jetzt klargestellt worden, welche Rechtspraxis legitimiert ist: 67% der Wähler haben für die Komplementärmedizin gestimmt!

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Thema Therapiefreiheit

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