18.07.2013

Kongress in Herdecke: Die Befreiung des Bildungswesens als gesellschaftliche Notwendigkeit

Vom Do., 3. bis So., 6. Oktober 2013 findet an der Universität Witten/Herdecke ein Bildungskongress statt, auf dem durch verschiedenste Vorträge, Arbeitsgruppen, Podiumsdiskussionen und Gespräche die Notwendigkeit der „Freiheit für das Bildungswesen“ grundlegend bearbeitet werden soll. Außerdem wird es ein „Initiativenforum“ geben und die Möglichkeit Infotische aufzustellen.

"Das verfassungsmäßige Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre würde erst bei einer Entstaatlichung verwirklicht sein. Denn jeder im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes, gleichgültig ob er an einer Universität tätig ist oder ob er nur Privatmann ist, darf dieses grundgesetzlich garantierte Recht in Anspruch nehmen. Er darf dabei nur nicht, genauso wenig wie die Universitäten, gegen die Verfassung verstoßen. Die staatliche Verwaltung hingegen hebt diese Freiheit auf.“ Konrad Schily, Der staatlich bewirtschaftete Geist.

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Ausführliches Programm und Mitwirkende
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