Leserbrief zu „Was ist gemeint: das freie Geistesleben oder das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung?“ von Stefan Grosse, Vorstand im Bund der freien Waldorfschulen. Grosse veröffentlichte in der Juli-Ausgabe der „Erziehungskunst“. Auch eine stark gekürzte Fassung meiner untenstehenden Entgegnung wollte die Verbandszeitung jedoch nicht bringen – weil man „immer mehr Anzeigen und immer weniger Platz für redaktionellen Inhalt“ habe und dies auch „in Zukunft so halten“ wolle.
Johannes Mosmann Bund der freien Waldorfschulen droht mit Sanktionen - Verbindlichkeit als Gegensatz zur Freiheit?
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