Nach 13 Jahren der freien Zusammenarbeit hat sich das Berliner Institut für soziale Dreigliederung nun die Rechtsform einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft gegeben. Damit kann das Institut die individuelle Haftung seiner Mitglieder beschränken, die freie und kostenlose Verfügbarkeit seiner geistigen Erzeugnisse sichern, und von der Steuer absetzbare Spenden entgegennehmen. Die Mitarbeiter des Instituts betonen, dass damit ein juristisch notwendiges Instrument geschaffen, jedoch nichts "gegründet" wurde. Gegründet wurde das Institut vor 13 Jahren als ein freier Arbeitszusammenhang, und als solcher begründet es sich täglich aufs neue.
Für 2013 sind zahlreiche neue Projekte geplant. Um die dafür noch fehlenden Mittel in Höhe von mindestens 31.000 Euro aufzubringen, hofft das Institut auf die Unterstützung der Menschen, die in seiner bisherigen Arbeit etwas Berechtigtes sehen. Auch kleine Beträge sind eine große Hilfe.
News: Institut für soziale Dreigliederung gründet gemeinnützige Unternehmergesellschaft
Kommentar von Johannes Mosmann: Die Rechtsform ist ein Kuckucksei
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