"Im Juni 2011 sind es 60 Jahre her, seit das Montanmitbestimmungsgesetz in der Bundesrepublik in Kraft trat. Dieses Gesetz ist die bislang weitgehendste gesetzlich verankerte Form der Mitbestimmung der Beschäftigten in unternehmerischen Belangen. Nur in diesem Gesetz kann von einer wirklichen Parität zwischen Arbeitnehmern und Kapitaleignern gesprochen werden. Der Aufsichtsrat ist zu gleichen Teilen durch Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt. Bei Uneinigkeit ist eine von beiden Seiten gleichermaßen akzeptierte unabhängige Person zu bestimmen, welche den Vorsitz einnimmt. Alle nachfolgenden Gesetze, wie das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 machen die Unternehmensmitbestimmung zur Farce..."
Harald Weil: 60 Jahre Unternehmensmitbestimmung - (K)ein Grund zum Feiern
Thema Betriebsräte
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