Von Seiten der Dreigliederung kann diesbezüglich Aufklärung erfolgen. Sie fördert eine gesellschaftliche Gliederung, bei der es erst gar nicht zu solchen Verknäuelungen unterschiedlichster Aspekte kommen kann. Der erste Schritt ist dabei durch die Einsicht getan, dass der Bau von Minaretten eine kulturelle Angelegenheit ist. Eine demokratische Abstimmung ist hier fehl am Platz und muss einer individuellen Gestaltung weichen. Dann kann sich auch das Rechtsleben mit seinem demokratischen Verfahren unbeeinflusst von kulturellen Fragen auf rechtliche Aspekte wie das Frauenrecht konzentrieren.
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