06.11.2010

Darf am 22. November im Abgeordnetenhaus über Schulfreiheit diskutiert werden?

Bis zum 22. November muss die Volksinitiative "Schule in Freiheit" 24.000 Stimmen erhalten, damit Sie das Recht bekommt, ihr Anliegen im Abgeordnetenhaus vorzubringen. Die Zeit ist also knapp. Wer seine Stimme abgeben will, kann das hier tun. Die Anliegen, die im Abgeordnetenhaus dann vorgebracht werden dürfen, sind: 1. Pädagogische Freiheit - Die Schulen sollen die Inhalte und Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit selbständig gestalten können. 2. Gleichberechtigte Finanzierung - Die Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft sollen ohne Schulgeld zugänglich sein. 3. Selbständige Organisation - Alle Schulen, die es wollen, sollen die weitestgehende organisatorische Selbständigkeit erhalten, also zum Beispiel die Lehrer selbst wählen und über die Mittelverwendung frei entscheiden dürfen.

Es handelt sich bei dieser Volksinitiative nicht um einen Volksentscheid, es soll also nicht über ein Gesetz abgestimmt werden. Vielmehr möchte der Initiator, der Omnibus für direkte Demokratie, auf diesem Weg das Recht bekommen, das Thema Schulfreiheit auf politischer Ebene überhaupt einmal ins Gespräch zu bringen. Wer dieses Vorhaben unterstützen will, kann dies durch Abgabe seiner Stimme, und durch Sammeln von weiteren Stimmen tun:

Unterschriftenliste: www.schule-in-freiheit.de/unterschriftenliste
Die Ziele im Einzelnen.

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